Heft 16 Mai 2026
← Magazin 22. Mai 2026
Fotografie · 9 min

Editorial-Fotografie — die Credits-Frage, neu gestellt

Wer im editorial-Bild genannt wird und wer nicht, ist 2026 keine reine Höflichkeitsfrage mehr. Mehrere Häuser haben ihre Credits-Praxis formalisiert; gleichzeitig wachsen die Beschwerdezahlen in den Standes-Schiedsstellen. Eine sortierte Bestandsaufnahme.

Die Credits-Frage in der editorial Fotografie ist eine alte. Wer am Set steht und unter welchem Titel im gedruckten oder digital ausgespielten Bild genannt wird, war historisch eine Mischung aus Konvention, Verhandlungsmacht und Hausordnung des jeweiligen Mediums. 2026 ändert sich daran etwas Substanzielles — auf zwei Ebenen gleichzeitig.

Was sich formal geändert hat

Mehrere große Editorial-Häuser haben ihre Credits-Praxis in den letzten 18 Monaten formalisiert. Das heißt konkret: schriftliche Hausordnungen, die festlegen, welche Funktionen am Set credit-pflichtig sind, in welcher Reihenfolge sie genannt werden, und wie mit den klassischen Streitfällen umgegangen wird (Assistent:innen-Credits, Studio-Credits, Retusche-Credits, Casting-Credits).

Die formalisierte Mindest-Credit-Liste umfasst inzwischen typischerweise:

  • Fotograf:in,
  • Stylist:in inkl. Senior-Assistent:in ab einer Set-Stunden-Schwelle,
  • Hair und Makeup einzeln,
  • Manicure separat, wenn ein Beauty-Detail im Bild trägt,
  • Set Design / Prop bei eigenständig gestalteten Sets,
  • Retusche-Verantwortliche bei sichtbarer Bildbearbeitung,
  • Casting-Direktion bei eigens kuratierten Casts,
  • Production / Producer:in,
  • Talent (mit Booking-Agentur).

Was an dieser Liste neu ist, ist weniger der Umfang als die schriftliche Verbindlichkeit. Was vorher als Bitte oder als Höflichkeit galt, ist jetzt Hausstandard — mit der Folge, dass Redakteur:innen die Credit-Liste am Ende einer Strecke gegen ein Pflicht-Schema prüfen müssen.

Was strittig bleibt

Strittig sind drei Bereiche, in denen die Schiedsstellen der Berufsverbände in den letzten Monaten erhöhte Eingangszahlen melden.

Erstens: Retusche-Credits. Wenn Retusche in einer Strecke substantiell trägt — etwa durch komponierte Hintergründe, durch aufwendige Hautbearbeitung oder durch verändertes Licht in der Post —, ist die Frage, ob die Retusche-Studio-Credit zwingend ist. Die Standes-Konvention bewegt sich aktuell in Richtung „ja, ab einer Pixel-relevanten Bearbeitungsschwelle”, aber die Schwelle selbst ist nicht einheitlich definiert. Mehrere Verbände arbeiten an einer Empfehlung; die Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen.

Zweitens: Assistenz-Credits. Erste Assistent:innen werden heute regelmäßig genannt; zweite Assistent:innen, Set-Assistent:innen und Tech-Assistent:innen tauchen in den Credits selten auf. Die Schiedsstellen sehen hier eine wachsende Zahl von Beschwerden — vor allem dann, wenn eine zweite Assistent:in faktisch eigenständig eine Vorbereitungs-Etappe verantwortet hat.

Drittens: Casting-Credits. Wenn eine Strecke ihre redaktionelle Wirkung primär aus dem Cast bezieht — etwa eine kuratierte Reihe mit eigens recherchiertem Talent-Mix —, ist die Frage, ob die Casting-Direktion in den Credits gleichrangig mit der Fotografie genannt werden muss. Mehrere große Häuser tun das mittlerweile; andere halten die Casting-Funktion für eine Produktions-Leistung, die nicht in die redaktionellen Credits gehört.

Wirtschaftliche Dimension

Die Credits-Frage hat eine wirtschaftliche Dimension, die in der Diskussion oft unterschätzt wird. Wer in einer Strecke namentlich genannt wird, kann diese Strecke in der eigenen Werks-Übersicht führen und dadurch Folge-Aufträge auslösen. Wer nicht genannt wird, hat dieselbe Leistung erbracht, aber keine Werks-Referenz.

Aus Auftraggeber-Sicht ist die Folge: Streckenproduktionen, die in den Credits sauber dokumentieren, wer welche Funktion erbracht hat, ziehen mittelfristig stärkere Bewerbungen an. Die Häuser, die hier zuverlässig dokumentieren, werden als bevorzugter Arbeitgeber wahrgenommen — was sich in der Verfügbarkeit von Senior-Stylist:innen und Senior-Retusche-Studios niederschlägt.

Was 2026 zu beobachten ist

Drei Punkte für die kommenden Monate. Erstens: Die Verbands-Empfehlung zur Retusche-Credit-Schwelle wird voraussichtlich im dritten Quartal vorliegen und dann Hausstandards beeinflussen. Zweitens: Mehrere mittlere Editorial-Häuser ziehen die Credits-Standards der großen nach — wir erwarten, dass die formale Mindest-Liste bis Ende 2026 weitgehend marktüblich ist. Drittens: Die Schiedsstellen werden weiter ausgebaut; die Bearbeitungsdauer von Beschwerden sinkt mess­bar.

Im nächsten Heft folgt ein Detail-Stück zu Bildrechten an Editorial-Streckenmaterial — wer es archivieren darf, wer es lizenzieren darf, und wie sich die Praxis der Rechte-Klärung in den letzten zwei Jahren verändert hat.


Ressort: Fotografie